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Kreis Wesel: Bündnis „Rhein-Lippe-Aue Bleibt“ reicht anwaltliche Einwendung ein

20. Mai 2024

"Planung verstößt gegen zwingendes Recht und das Abwägungsgebot."

 (Foto: Arnulf Stoffel, Octokopter.net)

Am 13. Mai 2024 endete die Einwendungsfrist zum Bebauungsplan 232. Das Bündnis „Rhein-Lippe-Aue Bleibt“ hatte die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre persönlichen Einwendungsgründe gegenüber der Stadt Wesel darzustellen. Gleichzeitig beauftragte das Bündnis die Anwaltskanzlei Günther aus Hamburg, eine anwaltliche Einwendung nach Planoffenlegung zu formulieren. Beauftragt wurde damit einer der renommiertesten Umweltanwältinnen der Bundesrepublik Frau Dr. Roda Verheyen.

Die anwaltliche Einwendung wurde von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aus der Umgebung, den Naturschutzverbänden BUND und Nabu, der Initiative „Emmelsum Biotop retten“, dem globalisierungskritischen Netzwerk attac-Niederrhein und vielen anderen inhaltlich, logistisch und finanziell unterstützt. Dafür möchten wir uns bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern ganz herzlich bedanken.

Die Anwält*innen Dr. Verheyen, Peters und Dr. Franke kommen nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis: „Auf dieser Grundlage wird beantragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.“ Sie schlagen weiter vor, „die gerügten Mängel zu beheben und hilfsweise eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.“

Schon in der Vorbemerkung widersprechen die Anwälte den Planungsvorhaben der Stadt Wesel:
„Schon das Ziel der Planung erweist sich als vollkommen unrealistisch. Es fußt auf veralteten Annahmen eines Bedarfszuwachses, der nicht mehr Realität entspricht und sich auch in Zukunft nicht mehr einstellen wird. Dabei wird eine überflüssige Versiegelung immensen Ausmaßes vorgesehen, die in einer erheblichen Beeinträchtigung von Allgemeinrechtsgütern mündet. Arten-, Biotop- und Naturschutz werden fast ausschließlich formal abgearbeitet und verkennen die materiellen Erfordernisse grundlegend.“

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