Der NRW-Landesverband des BUND hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, eingelegt. Die Klage richtet sich gegen den Planänderungsbeschluss vom 10.05 2023, mit dem die Behandlung des Straßenabwassers im Bereich des Kreuzes Ratingen-Ost neu geregelt werden soll. Der BUND befürchtet, dass durch die Fehlauslegung der Regenwasserbehandlungsanlage im Falle von Starkregen eine Gefährdung der Gewässer sowie der Trinkwassergewinnung in der nahe gelegenen Wasserschutzzone wahrscheinlich werde.
Die ungenügende Auslegung der Kanalisation der Autobahnen führt dazu, dass gerade bei starken Regenfällen, bei denen die Hochwassergefahr besonders groß ist, das Abwasser zum Teil nicht in die bestehende und neue Wasserbehandlungsanlage, sondern in die Anger und das Einzugsgebiet des Schwarzbaches gelangen. Die Hochwassergefahr wird gerade bei stärkeren Regenfällen nicht wirksam verringert.
Ziel der Klage des BUND ist es nicht, den Bau der A44 zu verhindern. Aber es muss eine sachgerechte Lösung der Entwässerungsproblematik geben. Die jetzige kostet viel Geld, ohne das notwendige Ergebnis zu bringen.
(BVerwG 9 A 8.23)