gelbe Anti-Atomkraft-Fahnen mit der Aufschrift "Atomkraft - nein Danke"

Castor-Transporte quer durch NRW

Mit über 150 Transporten von hochradioaktivem Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich ins Zwischenlager Ahaus droht 2026 eine der größten Castor-Transportserien in der Geschichte der Bundesrepublik. Der BUND hält das nicht nur für planlos, sondern auch für gefährlich und kämpft dagegen.

Der BUND fordert

  • Sofortige Aufhebung der Transportgenehmigung.
  • Verbleib des Atommülls an den Standorten, bis ein Endlager gefunden ist.
  • Errichtung von sicheren und modernen Zwischenlagern vor Ort, anstatt hochriskanter Transporte.

Ende 2023 starteten unter Protesten die ersten CASTOR-Testfahrten zwischen Jülich und Ahaus. Dabei sind die geplanten Atomtransporte nicht nur risikoreich, sondern auch überflüssig. In Jülich lagern nach wie vor 288.161 kugelförmige Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Hochtemperaturreaktor, die dauerhaft entsorgt werden sollen. Seit Jahrzehnten befinden sie sich in 152 CASTOR-Behältern bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN). Grundlage war bis 2013 eine befristete atomrechtliche Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz; seither wird die Lagerung dort geduldet.

Nach Auffassung des Bundesamtes für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sollten die rund 300.000 radioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich per LKW transportiert werden. Das BASE beruft sich dabei auf eine Anordnung des damaligen NRW-Ministeriums für Wirtschaft. Nachdem die befristete Genehmigung für das dortige Zwischenlager 2013 ausgelaufen war, hatte das Ministerium in seiner Funktion als atomrechtliche Aufsichtsbehörde beschlossen, das Lager zu räumen. Ziel ist nun das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus, nachdem anfangs auch andere Optionen (USA, Neubau in Jülich) genannt wurden. Die Route soll über rund 170 Kilometer quer durch Nordrhein-Westfalen führen – durch dicht besiedelte Gebiete, über marode Straßen und Brücken, begleitet von umfangreichem Polizeieinsatz – mit einer hochgefährlichen Fracht. Die Brennelemente enthalten angereichertes Uran mit einem ursprünglichen maximalen Anreicherungsgrad an Uran-235 von 93 % und Plutonium in Form einer kugelförmigen Matrix aus Graphit. Ursprünglich summierte sich der strahlende Inhalt insgesamt auf maximal 720,7 Kilogramm Uran und maximal 1850 Kilogramm Thorium. Dazu kommen 9,7 Kilogramm Plutonium.

Gelbe Tennisbälle mit dem Radioaktivitäts-Symbol liegen zwischen kleinen gelben Fässern, die ebenfalls mit dem Radioaktivitäts-Sysmbol bemalt sind, auf dem Boden. Die radioaktiven kugelförmigen Brennelemente sind in etwa so groß wie ein Tennisball.  (© R. Großefeste)

Was passiert bei einem Unfall oder beim Absacken einer Brücken? Zudem besteht das Risiko gezielter Angriffe. Diese Gefahren sind in der aktuellen politischen Lage nicht nur theoretisch. Gleichzeitig bringt der Transport keinen Sicherheitsgewinn: Das Zwischenlager in Ahaus weist die niedrigsten Sicherheitsstandards in Deutschland auf. Es wurde 1990 fertiggestellt, ist technisch veraltet und darf nur bis 2036 betrieben werden. Eine langfristige Lösung fehlt. Deshalb lehnen nicht nur der BUND, zahlreiche Initiativen, Verbände und Parteien die Transporte als überflüssig ab. Auch die Gewerkschaft der Polizei bezeichnete den Aufwand, der mit der enormen Anzahl der Transporte und ihrer hochgefährlichen Fracht verbunden ist, als "unverhältnismäßig".

Für den BUND ist deshalb klar: Die Brennelemente sollen bis zu ihrer Endlagerung da bleiben, wo sie sind. Deshalb ist es sinnvoll, die Errichtung eines modernen Zwischenlagers in Jülich zügig voranzutreiben. Bis zu dessen Inbetriebnahme könnte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur die jetzige Lagerung weiter dulden und die Räumungsanordnung zurückziehen. Der ursprüngliche Grund für die Anordnung – die Erdbebengefährdung in Jülich – wird von der zuständigen Bundesbehörde inzwischen als ausgeräumt bewertet. Ein solches Vorgehen entspräche auch dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag, der eine Minimierung von Atomtransporten vorsieht und die Option eines Neubaus in Jülich fördert.

 

Eine Person in einem weißen Ganzkörperanzug mit Gasmaske vor dem Gesicht hält ein Schild, auf dem steht: keine Atommüll-spazierfahren  (©R.Großefeste)

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag. Ziel war es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu erreichen, um die Transportgenehmigung bis zur Klärung der zahlreichen offenen Sicherheits- und Rechtsfragen auszusetzen. Denn der BUND ist davon überzeugt, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt.

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag des BUND NRW gegen die Genehmigung der CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus am 8. Januar 2026 für unzulässig erklärte, hat der Verband nun Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Gleichzeitig haben die Umweltschützer*innen um unverzügliche Abgabe des Verfahrens an das für die Entscheidung über die Beschwerde zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gebeten. Der BUND beantragt nun beim OVG per Zwischenverfügung sicherzustellen, dass mit den Atomtransporten nicht während des laufenden Eilverfahrens begonnen wird. In seinem Beschluss hatte das VG Berlin die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nämlich „zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen“ beurteilt und auf eine eingeschränkte Bewertung aufgrund von Schwärzungen zentraler Teile in den Genehmigungsunterlagen verwiesen.