Derzeit werden in vielen Stadträten Bürgeranträge zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer beraten. Anlass lieferte die Stadt Tübingen: Sie erhob auf alle Einwegverpackungen einen Preisaufschlag als örtliche Aufwandssteuer.
Die Reaktion kam prompt: Eine örtliche McDonalds-Filiale klagte - und verlor. Aber erst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter dort hatten keine rechtlichen Bedenken gegen die Steuer und gaben im Mai 2023 grünes Licht.
Seither werden in zahlreichen Städten von engagierten Bürger*innen Anträge gestellt, ebenfalls gegen die Abfallflut vorzugehen. So beriet am 27. September 2023 der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in Hilden über gleich fünf Bürgeranträge zur Einführung einer Verpackungssteuer. Die Stadt hatte - anders als die Bundesrichter - Bedenken und schlug vor, erst einmal abzuwarten. Die Ausschussmehrheit schloss sich an und lehnte ab: die Rechtsunsicherheit sei zu groß.
Der Abfall aus Fast-food- und To-go-Produkten hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Die Einwegverpackungen zum Mitnehmen werden oft in öffentlichen Mülltonnen entsorgt. Deren Inhalt endet aber vollständig in der Verbrennung. Umdenken ist also angesagt: Jeder Einzelne ist gefragt, aber auch die Politik!
Mit der örtlichen Steuer auf Einwegverpackungen werden Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die auch helfen, den Müll im Stadtgebiet zu vermindern. Gleichzeitig soll durch die Mehrkosten für Handel, Gastronomie und Kundschaft ein Anreiz geschaffen werden, Mehrwegsysteme statt Einwegverpackungen zu verwenden. Traditionelle Gaststätten arbeiten hauptsächlich so und würden dadurch im Markt gestärkt.
Übernahme aus der KG Mettmann